Freitag, 22. Juni 2012

Grillen

auf dem Balkon. Aber nicht mit dem Elektrogrill oder einem Gasgrill. Der gute alte Holzkohlengrill tut es auch.
Ich bin jetzt zum 2. mal ein geräuchert worden, die Wohnung war verqualmt, meine Wäsche durfte ich nochmal waschen.
Ich bin für Frieden unter Nachbarn, mir war es auch zu blöd runter zu gehen um mich zu beschweren, der Balkon war ja nicht zu betreten, aber über dieses habe ich die Verwaltung informiert.
Eine Antwort bekam ich noch nicht, aber ich traf den Hauswart am nächsten Tag und fragte ihn wie es mit dem Grillen geregelt ist. Er wusste Bescheid, wurde von anderen Nachbarn angerufen und stellte ihn zur Rede. Er habe halt Geburtstag und so ein Stück Fleisch mit dem typischen Rauch gehört halt dazu, seiner Meinung. Er wurde informiert das es aus Brandschutz gründen und natürlich wegen der Rauchbelästigung nicht gestattet ist. Eine schriftliche Ermahnung folgt noch. Ich war wohl der einzige der sich schriftlich an die Verwaltung gewandt hat.
In den Augen vom Hausmeister war es richtig so, denn er war sauer das er wegen dem Nachbarn aus seinem Feierabend geholt wurde.

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